Wahl des Ortsgemeinderats und des Ortsbürgermeisters in Leiningen

Am 09.06.2024 finden wieder Europawahlen und Kommunalwahlen, bei denen u.a. auch die
Mitglieder für den Gemeinderat der Ortsgemeinde Leiningen gewählt werden, statt.
Maßgeblich für die bei den Kommunalwahlen zu wählenden Ratsmitgliedern ist nach § 130
der Gemeindeordnung (GemO), die auf den 30. Juni 2023 nach den melderechtlichen
Vorschriften unter Anwendung des landeseinheitlichen Verfahrens für das Meldewesen
ermittelte Zahl der Personen, die in der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren.
In der Gemeinde Leiningen waren zu diesem Zeitpunkt 724 Einwohner mit Hauptwohnung
gemeldet, so dass -12- Ratsmitglieder zu wählen sind.
Es ist schon heute davon auszugehen, dass die Wahl in unserer Gemeinde auch in diesem
Jahr wieder als Mehrheitswahl durchgeführt wird, so dass alle Mitbürgerinnen und Mitbürger
die die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen in den Ortsgemeinderat gewählt werden
können. Um den Wählerinnen und Wählern hier eine Hilfestellung geben zu können, ist
beabsichtigt, eine sog. Interessen- / Kandidatenliste derer aufzustellen, die sich für die
Mitarbeit im Gemeinderat interessieren würden. Diese Aufstellung könnte an die
Wählerinnen und Wählern im Vorfeld der Wahl verteilt werden und als Hilfe dienen.
Mitbürgerinnen und Mitbürger der Ortsgemeinde Leiningen können ihre
Interessensbekundung für den
Gemeinderat
gerne telefonisch oder auch persönlich bei
Martin Dupont 0159 024 121 01 (ab 17.00 Uhr) und Andreas Retzmann 0151 26 412 777 bis
zum 05.05.2024 abgeben.
Bis Montag, den 22.04.2024, 18.00 Uhr können Vorschläge für die Wahl des
Ortsbürgermeisters
eingereicht werden. Bei der Einreichung sind bestimmte
Anforderungen zu beachten.
Wappen

Ortsgemeinde Leiningen

Kreuzweg 1a

56291 Leiningen

Telefon: +49 6746 802911

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