Straßenreinigung

Hiermit weise ich auf unsere Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Ortsgemeinde Leiningen vom 27.05.2016 hin. Sie ist zum Download auf der Homepage der VG Hunsrück-Mittelrhein verfügbar.

Die Satzung besagt unter andem, dass die Straßenreinigungspflicht den Eigentümern und Besitzern von bebauten und unbebauten Grundstücken auferlegt wird, die durch eine öffentliche Straße erschlossen wird oder an sie angrenzt. Das Säubern umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und Durchlässe. Die Staßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert sofort zu beseitigen. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Martin Dupont

Erster Beigeordneter

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