Freischneiden von Waldwegen

In letzter Zeit kam es des öfteren zu Beschwerden über zugewachsene Feld- und Waldwege. Ich bitte um Beachtung unserer Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege und weise auf §8 Pflichten der Angrenzer hin:
Eigentümer und Besitzer der an die Wege angrenzenden Grundstücke haben dafür zu sorgen, daß durch Bewuchs, insbesondere Hecken, Sträucher, Bäume und Unkraut die Benutzung und der Bestand der Wege nicht beeinträchtigt wird. Bodenmaterial, Pflanzen- oder Pflanzenteile und sonstige Abfälle, die von den angrenzenden Grundstücken auf Wege gelangen, sind vom Eigentümer zu beseitigen.
Die Satzung kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde eingesehen werden.

Martin Dupont 
Erster Beigeordneter 

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