Die Entsorgung des Rasenabschnitts muss an dieser Stelle erneut thematisiert werden. Leider gibt es es ein paar wenige Mitbürgerinnen und Mitbürger, die in ihrer Kreativität, sich des Rasenabschnitts zu entledigen, offensichtlich keine Grenzen kennen.
Teilweise werden Wegränder genutzt, neuerdings wurde auch beobachtet, dass die Abfallstelle des Friedhofs dafür zweckentfremdet wurde.
Hierzu sei gesagt, dass die Abfallstelle ausschließlich für Abfälle bestimmt ist, die auf dem Friedhof anfallen. Dabei handelt es sich um Mischabfälle, weil hier auch Kränze, Gestecke, usw. anfallen. Deren Abfuhr und Entsorgung kostet die Ortsgemeinde (wie zuletzt im März 2026 erfolgt) ca. 500 € je Abfuhr. Diese Kosten tragen letztendlich wir alle!
Auch die Entsorgung des Rasenabschnitts an Wegrändern oder im Wald ist nicht gestattet. Die Rhein-Hunsrück-Entsorgung wies auf Sickersäfte hin, was ein Ablagern dieser Abfälle in der Natur untersagt.
Daher werden zukünftige Verstöße dieser oder ähnlicher Art zur Anzeige gebracht.
Die Rhein Hunsrück Entsorgung schlägt folgende Möglichkeiten vor, den Rasenabschnitt zu entsorgen:
Nutzung einer Saison-Biotonne (bestellbar bei der RHE)
Anschaffung eines Mähroboters
Nutzung eines Rasenmähers mit Mulchfunktion
Kompostieren des Rasenabschnitts auf dem eigenen Grundstück
Ich bitte um Verständnis und appelliere an alle, die Situation anzunehmen und sich regelkonform zu verhalten. Bei Verstößen verlieren nur wir alle.
Christian Donell
Beigeordneter
