Wahl des Bürgermeisters und der Beigeordneten
Bis jetzt hat sich noch kein Interessent für das Amt des Ortsbürgermeisters gemeldet. Gemäß §50 Abs. 3 Gemeindeordnung (Gemo) kann ehrenamtlichen Beigeordneten die Leitung angemessener Geschäftsbereiche übertragen werden. Die Beigeordneten […]