Auf Grund von Sanierungsarbeiten steht unser Strauchschnittplatz in Leiningen in o. g. Zeitraum für die Anfuhr von Strauchschnitt nicht zur Verfügung.
Die Zuwegung in diesem Bereich ist zudem gesperrt.
Hiermit weise ich auf die neue Benutzungsordnung hin:
Benutzungsordnung
Baum- und Strauchschnittplatz
der Gemeinde Leiningen
Der Baum- und Strauchschnittsammelplatz kann
unter folgenden Bedingungen benutzt werden.
1. Die Nutzung ist nur Bürger/innen der Gemeinde gestattet.
2. Gewerbetreibende sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.
3. Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt,
KEIN Rasenschnitt und KEINE Gartenabfälle.
4. Das Material ist ungebündelt (kein Draht, kein Kunststoff) und
ohne andere Fremdstoffe und Behältnisse (z.B. Säcke,
Kartons) abzulagern.
5. Für Bäume, Sträucher und Äste gilt dabei ein max.
Stammdurchmesser von 1 m und eine max. Länge von 2,5 m.
6. Wurzelstöcke sind nicht zulässig.
7. Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.
8. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
9. Auf dem Sammelplatz sind Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten.
10. Ansprechpartner/in ist der/die Ortsbürgermeister/in.
Tipps zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Rasenschnitt
Damit das System weiterhin nachhaltig funktioniert, empfiehlt die Rhein-Hunsrück-Entsorgung einige einfache Alternativen zur Entsorgung von Rasenschnitt:
-Kompostierung
-Mulchen
-Saisontonne / Biotonne von der Rhein-Hunsrück-Entsorgung für Rasenschnitt
-Rasenroboter
Der Baum- und Strauchschnittplatz soll weiterhin ein kostenloses Angebot bleiben, dafür müssen wir sicherstellen, dass er ordnungsgemäß benutzt wird.
Gewerbliche Nutzer, welche von Leininger Bürgern Strauchschnitt ablagern möchten, können dies nach Absprache mit den Beigeordneten weiterhin.
Ich bitte um Beachtung.
Martin Dupont
Erster Beigeordneter
